Warum sollten sich Künstler von der CNR UG bei der GVL vertreten lassen?

Deutschland / GVL

  • optimierte Titelclaims (nach Möglichkeit mehr als 1 Beteiligung pro Künstler/Titel zur erhöhten Ausschüttung).
  • regelmäßiger Claim-Zyklus und garantierte Claims sämtlicher Titel mit Airplay vor Ablauf der Claims-Deadline für den nächsten Ausschüttungstermin.
  • Fristüberwachung bei Ablehnung von Beteiligungen und fristwahrende Einsprüche bzw. Nachweisvorlagen für Beteiligungen an Titel, gegebenenfalls Einholung von Nachweisen bei den Labels (soweit möglich).
  • Prüfung, ob ausländische Mitgliedschaften sinnvoll sind. Die entsprechenden Territorien werden dann bei der GVL aus dem internationalen Mandat herausgenommen.
  • bei ausländischen Künstlern (soweit möglich): Einholung einer Steuerfreistellung für Erlöse aus Deutschland.

Im Ausland wohnhafte Künstler können bei der GVL für ein deutsches Mandat Mitglied werden, auch Künstler aus Nicht-EU-Ländern.
Auch für deutsche Künstler kann eine direkte Mitgliedschaft bei den ausländischen Gesellschaften sinnvoll sein (auch bei nur deutschsprachigem Repertoire).

Warum Mitgliedschaften in ausländischen Gesellschaften und warum Vertretung durch die CNR UG?

  • individuelle Prüfung, welcher Künstler in welchem Land sinnvoll angemeldet werden sollte zur Optimierung seiner/ihrer Zweitverwertungserlöse.
  • direkte Mitgliedschaften für Künstler sind möglich in: UK, NL, FR, BE, SE, FI, NO, USA, BR, RU, CH (weitere direkte Mitgliedschaftsmöglichkeiten werden ständig geprüft).
  • Übernahme der kompletten Anmeldeprozedur bei der jeweiligen Gesellschaft durch die CNR UG (haftungsbeschränkt).
  • Titelmeldungen / -claims durch die CNR UG (haftungsbeschränkt) entsprechend den Anforderungen der einzelnen Gesellschaften, die sehr unterschiedlich sind
  • regelmäßiger Claim-Zyklus und garantierte Claims sämtlicher Titel (mit Airplay) vor Ablauf der Claims-Deadline der jeweiligen Gesellschaft für den nächsten Ausschüttungstermin
  • Fristüberwachung bei Ablehnung von Beteiligung und zeitnahe Einsprüche bzw. Nachweisvorlagen für Beteiligungen an Titel, Einholung von Nachweisen bei den Labels (soweit möglich)
  • soweit möglich: Einholung einer Steuerfreistellung für den KÜ für das jeweilige Land
  • bei Bedarf: nur informative Abrechnungsunterlagen an den KÜ und komplette Unterlagen an seinen/ihren Steuerberater


Ausland

Warum sollte die GVL nicht die internationalen Mandate übernehmen?

Die Vernetzung zwischen der GVL und den anderen Gesellschaften ist aufgrund des Konkurrenzdrucks nicht optimal. Die GVL-Abrechnung von ausländischen Geldern an die Künstler erfolgt nur als eine Summe für ein Jahr (z.B. „Niederlande / 2008 = EUR 1.200,00“). Hier kann nicht geprüft werden, welche Titel gezahlt werden und ob Titel fehlen, die eigentlich Airplay haben sollten.

Die Zahlungen der Gesellschaften untereinander genießen auch weniger Priorität als die Zahlungen an die Künstler direkt. D.h., die Zahlungen an die GVL und von dort an die Künstler sind stärker verzögert, als bei einem Direktmandat.

Die Abrechnung (der einzelnen Erlöse) an den KÜ durch die CNR UG (haftungsbeschränkt) erfolgt zügig (nach Erhalt sämtlicher Daten durch die Gesellschaften), jedoch kumulativ (d.h., bei einem allgemeinen Zahlungstermin wird abgewartet, ob noch weitere Länder ebenfalls für den KÜ zahlen, bevor die Abrechnung endgültig erstellt wird). Abrechnung und Zahlung an den KÜ erfolgt zeitgleich, es ist keine Rechnungsstellung notwendig.