Warum sollten sich Label von der CNR UG bei der GVL vertreten lassen?
Deutschland / GVL
- regelmäßige Prüfung im Trisys-System, ob eigene Titel fremden Labels zugeordnet sind, ggfls. Titelclaim via Trisys
- in hartnäckigen Fällen der Weigerung der Rechteübertragung durch das Fremdlabel: Anschreiben mit Fristsetzung an das jeweilige Label direkt (nur sinnvoll bei Titeln, bei denen Airplay vorhanden ist)
- falls notwendig (z.B. im Falle der Weiterberechnung): Anmeldung einzelner Titel zur Einzeltitelabrechnung im Trisys-System
- Anmeldung zusätzlicher Labels / Anforderung zusätzlicher Labelcodes bei der GVL
- bei ausländischen Labels: Betreuung in der Anmeldephase (Abschluss des Wahrnehmungsvertrages) bei der GVL und Übernahme der Kommunikation mit der GVL
- bei ausländischen Labels (soweit möglich): Einholung einer Steuerfreistellung für Erlöse aus Deutschland.
Ausland
Auch für deutsche Labels kann eine direkte Mitgliedschaft bei den ausländischen Gesellschaften sinnvoll sein (auch bei rein deutschsprachigem Repertoire). Die ausländischen Gesellschaften rechnen (bis auf eine Ausnahme) nur titelbasiert ab und nicht labelbasiert (aufgrund des deutschen Labelcodes).
Warum Mitgliedschaften in ausländischen Gesellschaften und warum Vertretung durch die CNR UG (haftungsbeschränkt)?
- individuelle Prüfung, in welchem Land die direkte Anmeldung des Labels sinnvoll sein könnte zur Optimierung der Zweitverwertungserlöse (und auch der Video-Zweiterlöse, die oft vernachlässigt werden)
- direkte Mitgliedschaften für Label sind möglich in: UK, NL, FR, SE, FI, DK, USA, CA, BR, RU, AT (weitere direkte Mitgliedschaftsmöglichkeiten werden ständig geprüft).
- Übernahme der kompletten Anmeldeprozedur bei der jeweiligen Gesellschaft durch die CNR UG (haftungsbeschränkt)
- Titelmeldungen / -claims durch die CNR UG (haftungsbeschränkt) entsprechend den Anforderungen der einzelnen Gesellschaften, die sehr unterschiedlich sind (hierzu werden die sogenannten „Metadaten“ von dem Label regelmäßig abgefragt mit speziellen Excel-Dateien).
- Fristüberwachung bei double claims (= mehrere Label claimen den gleichen Titel für den gleichen Zeitraum/Territorium) und zeitnahe Rechtenachweise für das Label (hierzu ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Label notwendig, da die Bandübernahmeverträge vorgelegt werden müssen).
- soweit möglich: Einholung einer Steuerfreistellung für das Label für das jeweilige Land
- bei Bedarf: nur informative Abrechnungsunterlagen an das Label und komplette Unterlagen an den Steuerberater
- bei Bedarf (z.B. im Falle der notwendigen Weiterverrechnung der Erlöse): soweit vorhanden, werden die Einzeltitelabrechnungen der Gesellschaften als Datei an das Label geschickt
Warum sollte die GVL nicht die internationalen Mandate übernehmen?
Die Vernetzung zwischen der GVL und den anderen Gesellschaften ist aufgrund des Konkurrenzdrucks nicht optimal. Die GVL-Abrechnung von ausländischen Geldern an das Label erfolgt nur als eine Summe für ein Jahr (z.B. „Niederlande / 2008 = EUR 1.200,00“). Hier kann nicht geprüft werden, welche Titel gezahlt werden und ob Titel fehlen, die eigentlich Airplay haben sollten.
Die Zahlungen der Gesellschaften untereinander genießen auch weniger Priorität als die Zahlungen an die Label direkt. D.h., die Zahlungen an die GVL und von dort an die Label sind stärker verzögert, als bei einem Direktmandat.
Ebenfalls schwierig ist das Problem der double claims (= mehrere Label claimen den gleichen Titel für den gleichen Zeitraum/Territorium), hier muss – wenn das Thema überhaupt aufkommt – umständlich (und zeitverzögernd) die Rechteklärung über die GVL vorgenommen werden.
Die Abrechnung (der einzelnen Erlöse) an das Label durch die CNR UG (haftungsbeschränkt) erfolgt zügig (nach Erhalt sämtlicher Daten durch die Gesellschaften), jedoch kumulativ (d.h., bei einem allgemeinen Zahlungstermin wird abgewartet, ob noch weitere Länder ebenfalls für den KÜ zahlen, bevor die Abrechnung endgültig erstellt wird). Abrechnung und Zahlung an das Label erfolgt zeitgleich, es ist keine Rechnungsstellung notwendig.